Standesamt Butzbach

Anschrift

Standesamt Butzbach
Marktplatz 1
35510 Butzbach


Mail:
standesamt@stadt-butzbach.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Butzbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 33) 99 53 88
E-Mail: standesamt@stadt-butzbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Butzbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Butzbach

Definition

Eine Trauung benennt eine begründete, überwiegend juristisch statthafte, gesicherte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Butzbach anmelden und die hierbei unerlässlichen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich im Butzbach antreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen bei der Behörde in Butzbach. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Butzbach angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Bescheinigungen abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Butzbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Butzbach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Butzbach

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Wetteraukreis

    Höhe
    198 m ü. NHN

    Fläche
    106,6 km2

    Einwohner
    26.660 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    250 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35510

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FB, BÜD

    Gemeindeschlüssel
    06 4 40 005

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Butzbach

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