Standesamt Groß-Bieberau

Anschrift

Standesamt Groß-Bieberau
Marktstr. 28-30
64401 Groß-Bieberau


Mail:
stadtverwaltung@gross-bieberau.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Mittwoch: 14:00 – 18:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß-Bieberau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 62) 80 06 17
E-Mail: stadtverwaltung@gross-bieberau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß-Bieberau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Groß-Bieberau

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine begründete, vorwiegend gesetzlich zugestandene, belegte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt Groß-Bieberau erklären und die hierfür relevanten Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Groß-Bieberau erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Groß-Bieberau antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Groß-Bieberau. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Groß-Bieberau angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Bescheinigungen zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Trauamt in Groß-Bieberau informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Groß-Bieberau zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Groß-Bieberau

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Darmstadt-Dieburg

    Höhe
    182 m ü. NHN

    Fläche
    18,27 km2

    Einwohner
    4693 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    257 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    DA, DI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 32 009

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Groß-Bieberau

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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