Standesamt Biebesheim am Rhein

Anschrift

Standesamt Biebesheim am Rhein
Rathausplatz 1
64584 Biebesheim am Rhein


Mail:
standesamt@biebesheim-am-rhein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Biebesheim am Rhein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@biebesheim-am-rhein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Biebesheim am Rhein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Biebesheim am Rhein

Definition

Eine Heirat definiert eine begründete, gewöhnlich gesetzlich zugestandene, belegte Basis einer Verbindung zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung beim Amt in Biebesheim am Rhein anmelden und die dazu wichtigen Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Biebesheim am Rhein auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantworlichen Amt in Biebesheim am Rhein. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Biebesheim am Rhein angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Biebesheim am Rhein stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Biebesheim am Rhein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Biebesheim am Rhein

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Biebesheim am Rhein.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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