Standesamt Ulrichstein

Anschrift

Standesamt Ulrichstein
Marktstraße 28–32
35327 Ulrichstein


Mail:
standesamt@ulrichstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ulrichstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ulrichstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ulrichstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ulrichstein

Definition

Eine Verehelichung bildet eine anerkannte, überwiegend gerecht legale, verankerte Basis einer Verbindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Ulrichstein aufnehmen und die hierfür relevanten Papiere beziehen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig im Ulrichstein vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Ulrichstein antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Ulrichstein. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Ulrichstein angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen Tag für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Nachweise einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Trauamt in Ulrichstein berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Ulrichstein zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Ulrichstein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    566 m ü. NHN

    Fläche
    65,61 km2

    Einwohner
    2926 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    45 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35327

    Vorwahl
    06645

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 018

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ulrichstein

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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