Standesamt Hochheim am Main

Anschrift

Standesamt Hochheim am Main
Burgeffstraße 30
65239 Hochheim am Main


Mail:
standesamt@hochheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hochheim am Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hochheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hochheim am Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hochheim am Main

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine begründete, vorwiegend rechtens geregelte, gefestigte Erklärung einer Beziehung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Standesamt Hochheim am Main einleiten und die hierfür relevanten Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Hochheim am Main auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Heiratsamt Hochheim am Main. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Hochheim am Main gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind einzureichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Hochheim am Main informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hochheim am Main zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hochheim am Main

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Taunus-Kreis

    Höhe
    129 m ü. NHN

    Fläche
    19,47 km2

    Einwohner
    18.310 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    940 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65239

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MTK

    Gemeindeschlüssel
    06 4 36 006

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hochheim am Main

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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