Standesamt Kelsterbach

Anschrift

Standesamt Kelsterbach
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach


Mail:
standesamt@kelsterbach.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 14:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kelsterbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 07) 77 32 36
E-Mail: standesamt@kelsterbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kelsterbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kelsterbach

Definition

Eine Trauung bildet eine erklärte, überwiegend juristisch rechtmäßige, gesicherte Form einer Bindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Kelsterbach aufnehmen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall müssen Sie selber bei der Behörde in Kelsterbach vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Kelsterbach antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Kelsterbach. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehenschließung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Kelsterbach angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Kelsterbach informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kelsterbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Kelsterbach

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Groß-Gerau

    Höhe
    104 m ü. NHN

    Fläche
    15,41 km2

    Einwohner
    17.013 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1104 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65451

    Vorwahl
    06107

    KFZ Kennzeichen
    GG

    Gemeindeschlüssel
    06 4 33 007

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    Landesportal Hessen

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