Standesamt Kelsterbach
Anschrift
Standesamt Kelsterbach
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach
Mail: standesamt@kelsterbach.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 14:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 12:00*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kelsterbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 61 07) 77 32 36
E-Mail: standesamt@kelsterbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kelsterbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Kelsterbach
Definition
Beschreibung
Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Kelsterbach aufnehmen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall müssen Sie selber bei der Behörde in Kelsterbach vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Kelsterbach antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Hochzeit augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Kelsterbach informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Kelsterbach
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Groß-Gerau
Höhe
104 m ü. NHN
Fläche
15,41 km2
Einwohner
17.013 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1104 Einwohner je km2
Postleitzahl
65451
Vorwahl
06107
KFZ Kennzeichen
GG
Gemeindeschlüssel
06 4 33 007
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Kelsterbach
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Stadtgeschichte
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