Standesamt Langen

Anschrift

Standesamt Langen
Südliche Ringstraße 80
63225 Langen


Mail:
standesamt@langen.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Langen

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine bewiesene, weitgehend legitim statthafte, belegte Form eines Verbunds von paarigen Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Langen einleiten und die hierbei notwendigen Nachweise. besorgen. Generell sollten Sie persönlich beim Standesamt Langen vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Langen antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Langen . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Langen angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

Stammen Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung festlegen.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Bescheinigungen vorzulegen:

 Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Langen informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Langen

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Offenbach

Höhe
139 m ü. NHN

Fläche
29,12 km2

Einwohner
38.651 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1327 Einwohner je km2

Postleitzahl
63225

Vorwahl
06103

KFZ Kennzeichen
OF

Gemeindeschlüssel
06 4 38 006

Bürgermeister
Jan Werner (unabhängig[2])

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Landesportal Hessen

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Langen

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