Standesamt Grebenau

Anschrift

Standesamt Grebenau
Amthof 2
36323 Grebenau


Mail:
standesamt@grebenau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grebenau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grebenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grebenau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Grebenau

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine bewiesene, gewöhnlich rechtens zulässige, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Grebenau aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere beschaffen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Grebenau vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim Standesamt Grebenau. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Ehenschließung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Grebenau angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Nachweise zu überreichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Grebenau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Grebenau

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    286 m ü. NHN

    Fläche
    55,34 km2

    Einwohner
    2342 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    42 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36323

    Vorwahl
    06646

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 006

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    Landesportal Hessen

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    Grebenau

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