Standesamt Groß-Gerau

Anschrift

Standesamt Groß-Gerau
Elisabethenstr. 18
64521 Groß-Gerau


Mail:
standesamt@gross-gerau.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 13:30 – 17:30 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß-Gerau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 52) 71 62 39
E-Mail: standesamt@gross-gerau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß-Gerau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Groß-Gerau

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, meistens zulässig statthafte, gefestigte Erklärung eines Verbunds zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt in Groß-Gerau einleiten und die dazu unerlässlichen Nachweise. erhalten. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Groß-Gerau auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Groß-Gerau. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Trauung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Groß-Gerau gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Papiere vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Groß-Gerau stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Groß-Gerau

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Groß-Gerau

    Höhe
    89 m ü. NHN

    Fläche
    54,47 km2

    Einwohner
    26.068 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    479 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    06152

    KFZ Kennzeichen
    GG

    Gemeindeschlüssel
    06 4 33 006

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    Groß-Gerau

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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