Standesamt Leun

Anschrift

Standesamt Leun
Bahnhofstraße 25
35638 Leun


Mail:
standesamt@leun.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leun vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@leun.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leun.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Leun

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich rechtlich zulässige, belegte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Trauung beim Standesamt Leun anmelden und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Leun auftreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Leun . Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Leun angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede binden nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege vorzuweisen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andere Belege erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Leun informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Leun zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Leun

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Lahn-Dill-Kreis

    Höhe
    155 m ü. NHN

    Fläche
    28,66 km2

    Einwohner
    5716 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    199 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35638

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    LDK, DIL, WZ

    Gemeindeschlüssel
    06 5 32 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Leun

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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