Standesamt Rosbach vor der Höhe

Anschrift

Standesamt Rosbach vor der Höhe
Homburger Str. 64
61191 Rosbach vor der Höhe


Mail:
standesamt@rosbach-hessen.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rosbach vor der Höhe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 03) 8 22 33
E-Mail: standesamt@rosbach-hessen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rosbach vor der Höhe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rosbach vor der Höhe

Definition

Eine Heirat bestimmt eine amtliche, weitgehend rechtlich geregelte, gefestigte Form eines Bündnisses gemeinsamer Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt Rosbach vor der Höhe anmelden und die dafür relevanten Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Amt in Rosbach vor der Höhe vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Rosbach vor der Höhe. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Hochzeit anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Rosbach vor der Höhe angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

Sind Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festmachen.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Papiere zu überreichen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen relevant sein! Das Amt in Rosbach vor der Höhe beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rosbach vor der Höhe zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Rosbach vor der Höhe

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Wetteraukreis

Höhe
178 m ü. NHN

Fläche
45,33 km2

Einwohner
12.838 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
283 Einwohner je km2

Postleitzahl
61191

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
FB, BÜD

Gemeindeschlüssel
06 4 40 023

Bürgermeister
Steffen Maar (parteilos)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Hessen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Rosbach vor der Höhe

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