Standesamt Kirtorf

Anschrift

Standesamt Kirtorf
Neustädter Straße 10–12
36320 Kirtorf


Mail:
standesamt@stadt-kirtorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirtorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kirtorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirtorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kirtorf

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend gerecht rechtmäßige, gesicherte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Standesamt in Kirtorf einleiten und die dazu erforderlichen Nachweise. holen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Amt in Kirtorf vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Kirtorf . Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Kirtorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Bescheinigungen darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Kirtorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kirtorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Kirtorf

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    255 m ü. NHN

    Fläche
    79,91 km2

    Einwohner
    3159 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    40 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 010

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kirtorf

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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