Standesamt Bad Homburg vor der Höhe

Anschrift

Standesamt Bad Homburg vor der Höhe
Schulberg 1
61348 Bad Homburg vor der Höhe


Mail:
standesamt@bad-homburg.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Homburg vor der Höhe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 72) 1 00 33 33
E-Mail: standesamt@bad-homburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Homburg vor der Höhe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Homburg vor der Höhe

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine begründete, meistenteils gerecht rechtmäßige, gefestigte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Bad Homburg vor der Höhe anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Amt in Bad Homburg vor der Höhe vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Bad Homburg vor der Höhe sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Bad Homburg vor der Höhe. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Ehenschließung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bad Homburg vor der Höhe angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Tag die Hochzeit fixieren.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente abzugeben:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Trauamt in Bad Homburg vor der Höhe berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bad Homburg vor der Höhe zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Bad Homburg vor der Höhe

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Hochtaunuskreis

Höhe
194 m ü. NHN

Fläche
51,14 km2

Einwohner
54.144 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1059 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
06172

KFZ Kennzeichen
HG, USI

Gemeindeschlüssel
06 4 34 001

Bürgermeister

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Bad Homburg vor der Höhe

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