Standesamt Schlüchtern
Anschrift
Standesamt Schlüchtern
Krämerstraße 2
36381 Schlüchtern
Mail: standesamt@schluechtern.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: 08:30 – 12:00 Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Freitag: 08:30 – 12:00*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schlüchtern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 66 61) 8 51 23
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schlüchtern.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Schlüchtern
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Schlüchtern anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Schlüchtern vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Schlüchtern sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Stadtbüro in Schlüchtern informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Schlüchtern
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Main-Kinzig-Kreis
Höhe
207 m ü. NHN
Fläche
113,3 km2
Einwohner
15.927 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
141 Einwohner je km2
Postleitzahl
36381
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
MKK, GN, HU, SLÜ
Gemeindeschlüssel
06 4 35 025
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Schlüchtern
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schlüchtern.
Stadtgeschichte
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