Standesamt Schlüchtern

Anschrift

Standesamt Schlüchtern
Krämerstraße 2
36381 Schlüchtern


Mail:
standesamt@schluechtern.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: 08:30 – 12:00 Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schlüchtern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 66 61) 8 51 23
E-Mail: standesamt@schluechtern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schlüchtern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schlüchtern

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, meistens gesetzlich rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Schlüchtern anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Schlüchtern vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Schlüchtern sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Schlüchtern . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Schlüchtern angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Stadtbüro in Schlüchtern informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schlüchtern zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Schlüchtern

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Kinzig-Kreis

    Höhe
    207 m ü. NHN

    Fläche
    113,3 km2

    Einwohner
    15.927 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    141 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36381

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MKK, GN, HU, SLÜ

    Gemeindeschlüssel
    06 4 35 025

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schlüchtern

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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