Standesamt Selters (Taunus)

Anschrift

Standesamt Selters (Taunus)
Brunnenstraße 46
65618 Selters (Taunus)


Mail:
standesamt@selters-taunus.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Selters (Taunus) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@selters-taunus.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Selters (Taunus).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Selters (Taunus)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Selters (Taunus) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Selters (Taunus) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Selters (Taunus) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Selters (Taunus) eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Selters (Taunus)

Definition

Eine Verehelichung benennt eine behördliche, überwiegend zulässig erlaubte, gefestigte Form eines Bündnisses gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung bei der Behörde in Selters (Taunus) erklären und die dazu relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell müssen Sie direkt im Selters (Taunus) vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Selters (Taunus) antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Standesamt in Selters (Taunus) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Selters (Taunus) zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.