Standesamt Lauterbach
Anschrift
Standesamt Lauterbach
Marktplatz 14
36341 Lauterbach
Mail: standesamt@lauterbach-hessen.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauterbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@lauterbach-hessen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauterbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Lauterbach
Definition
Ein Ehebündnis verdeutlicht eine bewiesene, meistenteils legitim legale, festgemachte Kennzeichung einer Vereinigung von zwei Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Lauterbach erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Standesamt Lauterbach vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Lauterbach sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Amt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim Heiratsamt Lauterbach. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Lauterbach angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
- Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Tag die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
Normalerweise sind folgende Schreiben darzulegen:
Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Standesamt in Lauterbach klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Lauterbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Lauterbach
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Kreis
Vogelsbergkreis
Höhe
296 m ü. NHN
Fläche
101,98 km2
Einwohner
13.852 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
136 Einwohner je km2
Postleitzahl
36341
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
VB
Gemeindeschlüssel
06 5 35 011
Bürgermeister
Rainer-Hans Vollmöller (CDU)
Landesportal Hessen
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Lauterbach
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Stadtgeschichte
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