Standesamt Weiterstadt

Anschrift

Standesamt Weiterstadt
Riedbahnstr. 6
64331 Weiterstadt


Mail:
monika.heinz@weiterstadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weiterstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 50) 4 00 25 04
E-Mail: monika.heinz@weiterstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weiterstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Weiterstadt

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine begründete, überwiegend gerecht geregelte, belegte Basis einer Beziehung zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Amt in Weiterstadt aufnehmen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Amt in Weiterstadt antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Weiterstadt antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Weiterstadt. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Weiterstadt gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt notwendig sein! Das Standesamt in Weiterstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Weiterstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Darmstadt-Dieburg

    Höhe
    105 m ü. NHN

    Fläche
    34,4 km2

    Einwohner
    25.942 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    754 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64331

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    DA, DI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 32 023

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    Landesportal Hessen

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    Weiterstadt

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