Standesamt Limburg a.d. Lahn

Anschrift

Standesamt Limburg a.d. Lahn
Werner-Senger-Str. 10
65549 Limburg a. d. Lahn


Mail:
standesamt@limburg-a-d-lahn.de

Standesamt Hessen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Limburg a.d. Lahn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@limburg-a-d-lahn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Limburg a.d. Lahn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Limburg a.d. Lahn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Limburg a.d. Lahngeborene Personen beim Standesamt Limburg a.d. Lahn zu beantragen.

Anbei mehrere allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Limburg a.d. Lahn die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Kategorien von Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Limburg a.d. Lahn einen Ersatz anfordern. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Limburg a.d. Lahn

Definition

Eine Vermählung benennt eine dokumentierte, vorwiegend zulässig rechtmäßige, untermauerte Basis einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Limburg a.d. Lahn einleiten und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Limburg a.d. Lahn antreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Limburg a.d. Lahn sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Limburg a.d. Lahn klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Limburg a.d. Lahn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.