Standesamt Eppstein

Anschrift

Standesamt Eppstein
Hauptstraße 99
65817 Eppstein


Mail:
standesamt@eppstein.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eppstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eppstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eppstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eppstein

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Eppstein geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Eppstein beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Eppstein die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen von Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Eppstein eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eppstein

Definition

Eine Ehe beschreibt eine begründete, meistens legitim statthafte, gestärkte Begründung eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Eppstein einleiten und die dazu unerlässlichen Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Eppstein auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Eppstein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Eppstein zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.