Standesamt Neu-Anspach

Anschrift

Standesamt Neu-Anspach
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach


Mail:
standesamt@neu-anspach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neu-Anspach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neu-anspach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neu-Anspach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neu-Anspach

Definition

Eine Ehe definiert eine anerkannte, überwiegend gesetzlich rechtmäßige, festgemachte Form einer Bindung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Neu-Anspach anzeigen und die hierbei notwendigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Standesamt Neu-Anspach vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Heirat wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Neu-Anspach angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Amt in Neu-Anspach berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Neu-Anspach schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Neu-Anspach

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Hochtaunuskreis

    Höhe
    342 m ü. NHN

    Fläche
    36,12 km2

    Einwohner
    14.439 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    400 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    61267

    Vorwahl
    06081

    KFZ Kennzeichen
    HG, USI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 34 007

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neu-Anspach

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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