Standesamt Neu-Anspach
Anschrift
Standesamt Neu-Anspach
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Mail: standesamt@neu-anspach.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neu-Anspach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@neu-anspach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neu-Anspach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Neu-Anspach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Neu-Anspach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neu-Anspach beantragen.
Hier einige einige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Neu-Anspach das Dokument aus. Es gibt verschiedene Arten von Geburtsbescheinigungen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Verwendungszweck
Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht zu diverse Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Neu-Anspach eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Neu-Anspach
Definition
Eine Trauung beschreibt eine anerkannte, meistenteils juristisch zugestandene, gesicherte Form einer Vereinigung zweier Einzelnen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Amt in Neu-Anspach erklären und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie selber bei der Behörde in Neu-Anspach vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Neu-Anspach berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neu-Anspach zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Neu-Anspach
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Hochtaunuskreis
Höhe
342 m ü. NHN
Fläche
36,12 km2
Einwohner
14.439 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
400 Einwohner je km2
Postleitzahl
61267
Vorwahl
06081
KFZ Kennzeichen
HG, USI
Gemeindeschlüssel
06 4 34 007
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