Standesamt Linden
Anschrift
Standesamt Linden
Konrad-Adenauer-Str. 25
35440 Linden
Mail: info@linden.de
Öffnungszeiten*:
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 14:00 – 18:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Linden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 64 03) 6 05 0
E-Mail: info@linden.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Linden.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Linden
Definition
Eine Heirat benennt eine erklärte, überwiegend gerecht rechtmäßige, gestärkte Bestätigung einer Beziehung zweier Menschen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Trauung beim Amt in Linden aufnehmen und die hierfür notwendigen Nachweise. holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Linden vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Linden. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Hochzeit anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Linden angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
In der Norm sind folgende Materialien vorzulegen:
Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Stadtbüro in Linden ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Linden zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Linden
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Kreis
Gießen
Höhe
165 m ü. NHN
Fläche
22,77 km2
Einwohner
13.300 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
584 Einwohner je km2
Postleitzahl
35440
Vorwahl
06403
KFZ Kennzeichen
GI
Gemeindeschlüssel
06 5 31 012
Bürgermeister
Jörg König (CDU)
Landesportal Hessen
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Linden
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Stadtgeschichte
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