Standesamt Reiskirchen

Anschrift

Standesamt Reiskirchen
Schulstraße 17
35447 Reiskirchen


Mail:
standesamt@reiskirchen.de

Standesamt Hessen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reiskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@reiskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reiskirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Reiskirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Reiskirchengeboren wurden, beim Standesamt Reiskirchen beantragt werden.

Anbei mehrere allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Reiskirchen die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Versionen der Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei vielfältige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Reiskirchen eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Reiskirchen

Definition

Eine Trauung bestimmt eine dokumentierte, meistenteils gerecht geregelte, gestärkte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Reiskirchen aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Amt in Reiskirchen auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Reiskirchen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Reiskirchen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.