Standesamt Spangenberg

Anschrift

Standesamt Spangenberg
Marktplatz 1
34286 Spangenberg


Mail:
standesamt@spangenberg.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Spangenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@spangenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Spangenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Spangenberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Spangenberg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Spangenberg beantragen.

Im Weiteren sind einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Spangenberg das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Spangenberg einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Spangenberg

Definition

Eine Trauung beschreibt eine anerkannte, überwiegend rechtlich erlaubte, untermauerte Begründung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Spangenberg anzeigen und die hierbei notwendigen Papiere besorgen. Unbedingt sollten Sie offiziell bei der Behörde in Spangenberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Spangenberg antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Spangenberg informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Spangenberg zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Spangenberg

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Kassel

Kreis
Schwalm-Eder-Kreis

Höhe
259 m ü. NHN

Fläche
97,71 km2

Einwohner
6038 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
62 Einwohner je km2

Postleitzahl
34286

Vorwahl
05663

KFZ Kennzeichen
HR, FZ, MEG, ZIG

Gemeindeschlüssel
06 6 34 024

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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