Standesamt Schwalmstadt

Anschrift

Standesamt Schwalmstadt
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt


Mail:
standesamt@schwalmstadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwalmstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwalmstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwalmstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schwalmstadt

Definition

Eine Heirat beschreibt eine bewiesene, gewöhnlich juristisch zugestandene, gesicherte Form einer Bindung zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Standesamt Schwalmstadt aufnehmen und die dazu unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie direkt im Schwalmstadt auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Schwalmstadt . Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Schwalmstadt angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Verlobten eruieren und einen konkreten Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Schwalmstadt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schwalmstadt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Schwalmstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Schwalm-Eder-Kreis

    Höhe
    234 m ü. NHN

    Fläche
    84,79 km2

    Einwohner
    18.195 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    215 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34613

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HR, FZ, MEG, ZIG

    Gemeindeschlüssel
    06 6 34 022

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schwalmstadt

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