Standesamt Alsfeld

Anschrift

Standesamt Alsfeld
Marktplatz 1
36304 Alsfeld


Mail:
standesamt@alsfeld.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Alsfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@alsfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Alsfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Alsfeld

Definition

Eine Heirat bestimmt eine anerkannte, meistenteils zulässig erlaubte, verankerte Erklärung eines Bündnisses gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung beim Standesamt Alsfeld erklären und die hierfür notwendigen Papiere beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Alsfeld erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Alsfeld antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim Standesamt Alsfeld. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Alsfeld angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Tag für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Alsfeld informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Alsfeld

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    268 m ü. NHN

    Fläche
    129,71 km2

    Einwohner
    15.945 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    123 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36304

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 001

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    Landesportal Hessen

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