Standesamt Neckarsteinach

Anschrift

Standesamt Neckarsteinach
Hauptstraße 7
69239 Neckarsteinach


Mail:
standesamt@neckarsteinach.com

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neckarsteinach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neckarsteinach.com

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neckarsteinach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neckarsteinach

Definition

Eine Heirat benennt eine behördliche, zumeist gesetzlich legale, gefestigte Bestätigung einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Neckarsteinach erklären und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Generell sollten Sie eigenhändig im Neckarsteinach vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim Standesamt Neckarsteinach. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Neckarsteinach angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Papiere zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Stadtbüro in Neckarsteinach informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neckarsteinach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Neckarsteinach

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Bergstraße

    Höhe
    120 m ü. NHN

    Fläche
    17,24 km2

    Einwohner
    3938 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    228 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    69239

    Vorwahl
    06229

    KFZ Kennzeichen
    HP

    Gemeindeschlüssel
    06 4 31 018

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neckarsteinach

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