Standesamt Fritzlar

Anschrift

Standesamt Fritzlar
Zwischen den Krämen 7
34560 Fritzlar


Mail:
standesamt@fritzlar.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fritzlar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fritzlar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fritzlar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Fritzlar

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine behördliche, gewöhnlich zulässig legale, verankerte Bestätigung eines Bündnisses zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Fritzlar erklären und die hierbei wichtigen Papiere besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Fritzlar auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Fritzlar. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Fritzlar angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Fritzlar ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Fritzlar

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Schwalm-Eder-Kreis

    Höhe
    220 m ü. NHN

    Fläche
    88,81 km2

    Einwohner
    14.780 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    166 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34560

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HR, FZ, MEG, ZIG

    Gemeindeschlüssel
    06 6 34 005

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