Standesamt Hofgeismar

Anschrift

Standesamt Hofgeismar
Markt 1
34369 Hofgeismar


Mail:
standesamt@hofgeismar.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hofgeismar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hofgeismar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hofgeismar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hofgeismar

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine bewiesene, überwiegend gerecht rechtmäßige, gesicherte Basis einer Vereinigung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt in Hofgeismar einleiten und die dafür erforderlichen Nachweise. besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig im Hofgeismar auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Hofgeismar angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen fixen Tag für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Bescheinigungen darzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Hofgeismar berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hofgeismar zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hofgeismar

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Kassel

    Höhe
    157 m ü. NHN

    Fläche
    86,37 km2

    Einwohner
    15.309 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    177 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34369

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KS, HOG, WOH

    Gemeindeschlüssel
    06 6 33 013

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hofgeismar

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hofgeismar.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hofgeismar auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Hessen: