Standesamt Viernheim

Anschrift

Standesamt Viernheim
Kettelerstr. 3
68519 Viernheim


Mail:
standesamt@viernheim.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30 Donnerstag: 08:30 – 12:00 Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Viernheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 62 04) 98 82 66
E-Mail: standesamt@viernheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Viernheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Viernheim

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, meistens legitim rechtmäßige, gesicherte Grundlage einer Bindung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Viernheim aufnehmen und die dazu notwendigen Dokumente besorgen. Prinzipiell müssen Sie direkt bei der Behörde in Viernheim auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Viernheim sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Viernheim. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Viernheim gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Urkunden vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Trauamt in Viernheim berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Viernheim zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Viernheim

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Bergstraße

    Höhe
    98 m ü. NHN

    Fläche
    48,41 km2

    Einwohner
    34.189 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    706 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    68519

    Vorwahl
    06204

    KFZ Kennzeichen
    HP

    Gemeindeschlüssel
    06 4 31 020

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    Viernheim

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