Standesamt Viernheim

Anschrift

Standesamt Viernheim
Kettelerstr. 3
68519 Viernheim


Mail:
standesamt@viernheim.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Viernheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 62 04) 98 82 66
E-Mail: standesamt@viernheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Viernheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Viernheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Viernheim ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Viernheim geboren sind.

Hier einige ein paar grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Viernheim die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Sorten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Viernheim eine neue Urkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Viernheim

Definition

Eine Ehe bestimmt eine begründete, meistenteils gesetzlich erlaubte, gefestigte Begründung einer Vereinigung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Amt in Viernheim anmelden und die dazu erforderlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst im Viernheim auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Viernheim sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Viernheim klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Viernheim

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Bergstraße

Höhe
98 m ü. NHN

Fläche
48,41 km2

Einwohner
34.189 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
706 Einwohner je km2

Postleitzahl
68519

Vorwahl
06204

KFZ Kennzeichen
HP

Gemeindeschlüssel
06 4 31 020

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Viernheim

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