Standesamt Wiesbaden

Anschrift

Standesamt Wiesbaden
Marktstr. 16
65183 Wiesbaden


Mail:
standesamt@wiesbaden.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: Mittwoch: 08:00 – 18:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiesbaden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (06 11) 31 34 06
E-Mail: standesamt@wiesbaden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiesbaden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wiesbaden

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine begründete, meistenteils juristisch zugestandene, belegte Kennzeichung eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Amt in Wiesbaden einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Wiesbaden vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Wiesbaden sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Wiesbaden. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Wiesbaden angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Papiere vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Wiesbaden ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wiesbaden zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wiesbaden

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis

    Höhe
    117 m ü. NHN

    Fläche
    203,87 km2

    Einwohner
    278.950 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1368 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 14 000

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