Standesamt Wiesbaden
Anschrift
Standesamt Wiesbaden
Marktstr. 16
65183 Wiesbaden
Mail: standesamt@wiesbaden.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag:
Mittwoch: 08:00 – 18:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiesbaden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (06 11) 31 34 06
E-Mail: standesamt@wiesbaden.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiesbaden.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesbaden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Wiesbaden ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Wiesbaden geboren sind.
Hier sind einige wenige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Wiesbaden das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Arten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.
Gebrauch
Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet zu diverse administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Wiesbaden einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wiesbaden
Definition
Eine Hochzeit benennt eine dokumentierte, vorwiegend zulässig erlaubte, gesicherte Bestätigung eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Wiesbaden anmelden und die dazu notwendigen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Wiesbaden auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Standesamt in Wiesbaden ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Wiesbaden zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Wiesbaden
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Höhe
117 m ü. NHN
Fläche
203,87 km2
Einwohner
278.950 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1368 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
WI
Gemeindeschlüssel
06 4 14 000
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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