Standesamt Diemelstadt

Anschrift

Standesamt Diemelstadt
Lange Straße 6
34474 Diemelstadt


Mail:
standesamt@diemelstadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Diemelstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@diemelstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Diemelstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Diemelstadt

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine behördliche, meistens gerecht rechtmäßige, gefestigte Basis eines Verbunds von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Diemelstadt erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich bei der Behörde in Diemelstadt vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Heirat verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Diemelstadt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Diemelstadt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Nachweise organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen Tag für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Dokumente vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Amt in Diemelstadt berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Diemelstadt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Diemelstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Waldeck-Frankenberg

    Höhe
    256 m ü. NHN

    Fläche
    82,55 km2

    Einwohner
    5196 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    63 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34474

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KB, FKB, WA

    Gemeindeschlüssel
    06 6 35 008

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    Landesportal Hessen

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