Standesamt Weilburg

Anschrift

Standesamt Weilburg
Mauerstraße 6–8
35781 Weilburg


Mail:
standesamt@weilburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weilburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weilburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weilburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Weilburg

Definition

Eine Ehe definiert eine anerkannte, überwiegend rechtlich geregelte, belegte Erklärung einer Verbindung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Weilburg aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Amt in Weilburg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Weilburg antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim Heiratsamt Weilburg. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Weilburg gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland getrennt, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Dokumente erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Papiere vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Stadtbüro in Weilburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Weilburg schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Weilburg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Limburg-Weilburg

    Höhe
    140 m ü. NHN

    Fläche
    57,51 km2

    Einwohner
    12.939 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    225 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35781

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    LM, WEL

    Gemeindeschlüssel
    06 5 33 017

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Weilburg

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