Standesamt Weilburg
Anschrift
Standesamt Weilburg
Mauerstraße 6–8
35781 Weilburg
Mail: standesamt@weilburg.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weilburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@weilburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weilburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Weilburg
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Weilburg aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Amt in Weilburg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Weilburg antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Stadtbüro in Weilburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Weilburg
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Kreis
Limburg-Weilburg
Höhe
140 m ü. NHN
Fläche
57,51 km2
Einwohner
12.939 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
225 Einwohner je km2
Postleitzahl
35781
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
LM, WEL
Gemeindeschlüssel
06 5 33 017
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Weilburg
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Stadtgeschichte
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