Standesamt Gemünden (Wohra)

Anschrift

Standesamt Gemünden (Wohra)
Marktstraße 10
35285 Gemünden (Wohra)


Mail:
standesamt@gemuenden-wohra.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gemünden (Wohra) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gemuenden-wohra.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gemünden (Wohra).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gemünden (Wohra)

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine amtliche, gewöhnlich juristisch erlaubte, festgemachte Grundlage einer Beziehung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Gemünden (Wohra) anzeigen und die dazu relevanten Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Standesamt Gemünden (Wohra) erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Gemünden (Wohra) sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Gemünden (Wohra). Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Gemünden (Wohra) angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Unterschiede binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Unterlagen zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Trauamt in Gemünden (Wohra) informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gemünden (Wohra) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Gemünden (Wohra)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Waldeck-Frankenberg

    Höhe
    249 m ü. NHN

    Fläche
    58,65 km2

    Einwohner
    3829 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    65 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35285

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KB, FKB, WA

    Gemeindeschlüssel
    06 6 35 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gemünden (Wohra)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gemünden (Wohra).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gemünden (Wohra) auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Hessen: