Standesamt Großalmerode

Anschrift

Standesamt Großalmerode
Marktplatz 11
37247 Großalmerode


Mail:
standesamt@grossalmerode.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großalmerode vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grossalmerode.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großalmerode.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Großalmerode

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine dokumentierte, meistens rechtens zulässige, gefestigte Grundlage eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Eheschließung bei der Behörde in Großalmerode erklären und die dafür notwendigen Nachweise. holen. Unbedingt sollten Sie selber bei der Behörde in Großalmerode vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Großalmerode angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Dokumente erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Standesamt in Großalmerode berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Großalmerode zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Großalmerode

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Werra-Meißner-Kreis

    Höhe
    354 m ü. NHN

    Fläche
    37,59 km2

    Einwohner
    6289 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    167 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    37247

    Vorwahl
    05604

    KFZ Kennzeichen
    ESW, WIZ

    Gemeindeschlüssel
    06 6 36 004

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

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    Großalmerode

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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