Standesamt Gersfeld (Rhön)

Anschrift

Standesamt Gersfeld (Rhön)
Marktplatz 19
36129 Gersfeld (Rhön)


Mail:
standesamt@gersfeld.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gersfeld (Rhön) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gersfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gersfeld (Rhön).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gersfeld (Rhön)

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, meistens rechtlich geregelte, verankerte Grundlage einer Verbindung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Gersfeld (Rhön) erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere erhalten. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Gersfeld (Rhön) auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim Standesamt Gersfeld (Rhön). Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Gersfeld (Rhön) angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, getrennt, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Gersfeld (Rhön) berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gersfeld (Rhön) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Gersfeld (Rhön)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Fulda

    Höhe
    486 m ü. NHN

    Fläche
    89,34 km2

    Einwohner
    5436 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    61 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36129

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FD

    Gemeindeschlüssel
    06 6 31 010

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gersfeld (Rhön)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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