Standesamt Nidda
Anschrift
Standesamt Nidda
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Mail: info(@nidda.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 12:00*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nidda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 60 43) 8 00 61 07
E-Mail: info(@nidda.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nidda.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Nidda
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Trauung bei der Behörde in Nidda anmelden und die hierbei wichtigen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber bei der Behörde in Nidda antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Nidda antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Standesamt in Nidda ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Nidda
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Wetteraukreis
Höhe
132 m ü. NHN
Fläche
118,33 km2
Einwohner
17.314 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
146 Einwohner je km2
Postleitzahl
63667
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
FB, BÜD
Gemeindeschlüssel
06 4 40 016
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Nidda
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Nidda.
Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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