Standesamt Nidda

Anschrift

Standesamt Nidda
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda


Mail:
info(@nidda.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nidda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 43) 8 00 61 07
E-Mail: info(@nidda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nidda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Nidda

Definition

Eine Ehe bestimmt eine amtliche, weitgehend gesetzlich legale, festgemachte Form einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung bei der Behörde in Nidda anmelden und die hierbei wichtigen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber bei der Behörde in Nidda antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Nidda antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Nidda. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Trauung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Nidda gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Standesamt in Nidda ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Nidda

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Wetteraukreis

    Höhe
    132 m ü. NHN

    Fläche
    118,33 km2

    Einwohner
    17.314 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    146 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63667

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FB, BÜD

    Gemeindeschlüssel
    06 4 40 016

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    Landesportal Hessen

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    Nidda

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    Stadtgeschichte

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