Standesamt Idstein

Anschrift

Standesamt Idstein
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein


Mail:
standesamt@idstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Idstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 26) 7 82 32
E-Mail: standesamt@idstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Idstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Idstein

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine behördliche, gewöhnlich legitim rechtmäßige, untermauerte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Standesamt Idstein aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Idstein vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Standesamt Idstein. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Hochzeit anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Idstein angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Materialien vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andere Belege gefordert sein! Das Standesamt in Idstein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Idstein zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Idstein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Rheingau-Taunus-Kreis

    Höhe
    266 m ü. NHN

    Fläche
    79,76 km2

    Einwohner
    25.234 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    316 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65510

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    RÜD, SWA

    Gemeindeschlüssel
    06 4 39 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Idstein

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