Standesamt Darmstadt

Anschrift

Standesamt Darmstadt
Marktplatz 8
64283 Darmstadt


Mail:
standesamt@darmstadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:30 – 12:00 Dienstag: 07:30 – 12:00 Mittwoch: 07:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Donnerstag: 07:30 – 12:00 Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Darmstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 51) 13 30 58
E-Mail: standesamt@darmstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Darmstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Darmstadt

Definition

Eine Vermählung definiert eine behördliche, meistens legitim legale, gefestigte Erklärung einer Vereinigung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt in Darmstadt einleiten und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie selbst im Darmstadt auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Darmstadt sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Darmstadt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Darmstadt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Nachweise zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege wichtig sein! Ihr Standesamt in Darmstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Darmstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis

    Höhe
    144 m ü. NHN

    Fläche
    122,07 km2

    Einwohner
    159.631 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1308 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    DA

    Gemeindeschlüssel
    06 4 11 000

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