Standesamt Staufenberg

Anschrift

Standesamt Staufenberg
Tarjanplatz 1
35460 Staufenberg


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info@staufenberg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Staufenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 64 06) 8 09 22
E-Mail: info@staufenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Staufenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Staufenberg

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine amtliche, überwiegend gesetzlich rechtmäßige, gefestigte Begründung eines Bündnisses von paarigen Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Staufenberg aufnehmen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Staufenberg erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim verantworlichen Amt in Staufenberg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Trauung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Staufenberg angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Verehelichung. untersagt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit festmachen.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen abzugeben:

 Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen wichtig sein! Das Amt in Staufenberg berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Staufenberg

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Gießen

Kreis
Gießen

Höhe
195 m ü. NHN

Fläche
28,58 km2

Einwohner
8436 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
295 Einwohner je km2

Postleitzahl
35460

Vorwahl
06406

KFZ Kennzeichen
GI

Gemeindeschlüssel
06 5 31 017

Bürgermeister
Peter Gefeller (SPD)

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