Standesamt Frankenberg (Eder)

Anschrift

Standesamt Frankenberg (Eder)
Obermarkt 7–13
35066 Frankenberg (Eder)


Mail:
standesamt@frankenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankenberg (Eder) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@frankenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankenberg (Eder).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frankenberg (Eder)

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine behördliche, gewöhnlich rechtens statthafte, gestärkte Erklärung eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Frankenberg (Eder) einleiten und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Amt in Frankenberg (Eder) vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Frankenberg (Eder) antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Frankenberg (Eder) angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Unterlagen vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Frankenberg (Eder) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Frankenberg (Eder)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Waldeck-Frankenberg

    Höhe
    296 m ü. NHN

    Fläche
    124,86 km2

    Einwohner
    17.739 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    142 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35066

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KB, FKB, WA

    Gemeindeschlüssel
    06 6 35 011

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frankenberg (Eder)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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