Standesamt Gladenbach

Anschrift

Standesamt Gladenbach
Karl-Waldschmidt-Straße 3
35075 Gladenbach


Mail:
standesamt@gladenbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gladenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gladenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gladenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gladenbach

Definition

Eine Ehe definiert eine behördliche, gewöhnlich gerecht rechtmäßige, festgemachte Grundlage eines Bündnisses zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt in Gladenbach anzeigen und die dafür relevanten Unterlagen zu beziehen. Generell müssen Sie direkt beim Amt in Gladenbach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Gladenbach sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Gladenbach. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Gladenbach angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Urkunden zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Gladenbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Gladenbach

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Marburg-Biedenkopf

    Höhe
    262 m ü. NHN

    Fläche
    72,28 km2

    Einwohner
    12.294 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    170 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35075

    Vorwahl
    06462

    KFZ Kennzeichen
    MR, BID

    Gemeindeschlüssel
    06 5 34 010

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gladenbach

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