Standesamt Lorch

Anschrift

Standesamt Lorch
Markt 5
65391 Lorch


Mail:
standesamt@lorch-rhein.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lorch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lorch-rhein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lorch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lorch

Definition

Eine Vermählung benennt eine erklärte, weitgehend gesetzlich geregelte, untermauerte Begründung eines Beisammenseins von zwei Einzelnen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Lorch anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie selbst im Lorch auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Lorch sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Lorch gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Termin für die Trauung fixieren.

Unterlagen

Normalerweise sind folgende Schreiben zu überreichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Lorch stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lorch schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Lorch

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis

Höhe
79 m ü. NHN

Fläche
54,43 km2

Einwohner
3875 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
71 Einwohner je km2

Postleitzahl
65391

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
RÜD, SWA

Gemeindeschlüssel
06 4 39 010

Bürgermeister
Ivo Reßler (parteilos)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Hessen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Lorch

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