Standesamt Erbach (Odenwald)

Anschrift

Standesamt Erbach (Odenwald)
Neckarstr. 3
64711 Erbach (Odenwald)


Mail:
standesamt@erbach.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erbach (Odenwald) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 62) 64-0
E-Mail: standesamt@erbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erbach (Odenwald).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Erbach (Odenwald)

Definition

Eine Heirat bildet eine bewiesene, weitgehend gerecht erlaubte, gestärkte Kennzeichung eines Bündnisses mehrerer Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Erbach (Odenwald) aufnehmen und die dafür relevanten Dokumente beziehen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Erbach (Odenwald) erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Erbach (Odenwald) sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dafür mehrere Fragen an die Verlobten richten.
 

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Erbach (Odenwald) . Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund verhindert sind, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten in Erbach (Odenwald) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Unterschiede zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung vereinbaren.

Unterlagen

Meist sind folgende Bescheinigungen vorzubringen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Papiere gefordert sein! Das Stadtbüro in Erbach (Odenwald) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Erbach (Odenwald) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Erbach (Odenwald)

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Odenwaldkreis

Höhe
210 m ü. NHN

Fläche
61,52 km2

Einwohner
13.818 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
225 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
ERB

Gemeindeschlüssel
06 4 37 006

Bürgermeister
Peter Traub (FDP[3])

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Hessen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Erbach (Odenwald)

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Erbach (Odenwald).

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