Standesamt Fulda
Anschrift
Standesamt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Mail: standesamt@fulda.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fulda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@fulda.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fulda.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Fulda
Definition
Beschreibung
Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt Fulda aufnehmen und die hierbei wichtigen Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Standesamt Fulda vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Amt in Fulda informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Fulda
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Kassel
Kreis
Fulda
Höhe
261 m ü. NHN
Fläche
104,05 km2
Einwohner
68.462 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
658 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
0661
KFZ Kennzeichen
FD
Gemeindeschlüssel
06 6 31 009
Landesportal Hessen
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Fulda
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Stadtgeschichte
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