Standesamt Fulda

Anschrift

Standesamt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda


Mail:
standesamt@fulda.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fulda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fulda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fulda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Fulda

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, gewöhnlich legitim legale, gestärkte Bestätigung eines Verbunds beider Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt Fulda aufnehmen und die hierbei wichtigen Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Standesamt Fulda vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantworlichen Amt in Fulda. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Fulda angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Amt in Fulda informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Fulda

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Fulda

    Höhe
    261 m ü. NHN

    Fläche
    104,05 km2

    Einwohner
    68.462 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    658 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    0661

    KFZ Kennzeichen
    FD

    Gemeindeschlüssel
    06 6 31 009

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Fulda

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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