Standesamt Runkel

Anschrift

Standesamt Runkel
Burgstraße 4
65594 Runkel


Mail:
standesamt@runkel-lahn.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Runkel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@runkel-lahn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Runkel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Runkel

Definition

Eine Hochzeit bildet eine bewiesene, zumeist rechtlich rechtmäßige, gestärkte Begründung eines Beisammenseins mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Amt in Runkel einleiten und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Amt in Runkel vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Runkel sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Runkel. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Runkel angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Amt in Runkel berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Runkel schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Runkel

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Limburg-Weilburg

    Höhe
    138 m ü. NHN

    Fläche
    43,71 km2

    Einwohner
    9427 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    216 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65594

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    LM, WEL

    Gemeindeschlüssel
    06 5 33 013

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Runkel

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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