Standesamt Seligenstadt
Anschrift
Standesamt Seligenstadt
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Mail: standesamt@seligenstadt.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: 08:30 – 12:00 Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 15:00 – 18:00 Freitag: 08:30 – 12:00*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seligenstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 61 82) 8 71 31
E-Mail: standesamt@seligenstadt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seligenstadt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Seligenstadt
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Seligenstadt erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Seligenstadt auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Seligenstadt antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen Tag die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Seligenstadt klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Seligenstadt
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Offenbach
Höhe
110 m ü. NHN
Fläche
30,85 km2
Einwohner
21.345 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
692 Einwohner je km2
Postleitzahl
63500
Vorwahl
06182
KFZ Kennzeichen
OF
Gemeindeschlüssel
06 4 38 013
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Seligenstadt
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Stadtgeschichte
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