Standesamt Seligenstadt

Anschrift

Standesamt Seligenstadt
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt


Mail:
standesamt@seligenstadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: 08:30 – 12:00 Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 15:00 – 18:00 Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seligenstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 82) 8 71 31
E-Mail: standesamt@seligenstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seligenstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Seligenstadt

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine behördliche, gewöhnlich legitim statthafte, verankerte Basis eines Bündnisses mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Seligenstadt erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Seligenstadt auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Seligenstadt antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Seligenstadt . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Seligenstadt angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen Tag die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente zu überreichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Seligenstadt klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Seligenstadt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Seligenstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Offenbach

    Höhe
    110 m ü. NHN

    Fläche
    30,85 km2

    Einwohner
    21.345 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    692 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63500

    Vorwahl
    06182

    KFZ Kennzeichen
    OF

    Gemeindeschlüssel
    06 4 38 013

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Seligenstadt

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    Stadtgeschichte

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