Standesamt Frankenau

Anschrift

Standesamt Frankenau
Ehlingshäuser Str. 1
35110 Frankenau


Mail:
standesamt@frankenau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankenau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@frankenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankenau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frankenau

Definition

Eine Heirat beschreibt eine erklärte, überwiegend gerecht geregelte, untermauerte Grundlage eines Verbunds zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Frankenau einleiten und die dafür wichtigen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Frankenau vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Frankenau. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Verehelichung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Frankenau angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Belege vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können andere Belege gefordert sein! Ihr Standesamt in Frankenau ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Frankenau schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Frankenau

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Waldeck-Frankenberg

    Höhe
    427 m ü. NHN

    Fläche
    57,29 km2

    Einwohner
    2852 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    50 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    06455

    KFZ Kennzeichen
    KB, FKB, WA

    Gemeindeschlüssel
    06 6 35 010

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frankenau

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