Standesamt Frankenau
Anschrift
Standesamt Frankenau
Ehlingshäuser Str. 1
35110 Frankenau
Mail: standesamt@frankenau.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankenau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@frankenau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankenau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Frankenau
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Frankenau geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Frankenau beantragen.
Anbei ein paar allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Frankenau die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen von Geburtsnachweisen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Anwendung
Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Im Falle, dass das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Frankenau einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Frankenau
Definition
Eine Ehe bezeichnet eine amtliche, vorwiegend rechtlich zugestandene, gestärkte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Frankenau erklären und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber im Frankenau erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Frankenau sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können andere Belege gefordert sein! Ihr Trauamt in Frankenau berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Frankenau zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Frankenau
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Kassel
Kreis
Waldeck-Frankenberg
Höhe
427 m ü. NHN
Fläche
57,29 km2
Einwohner
2852 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
50 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
06455
KFZ Kennzeichen
KB, FKB, WA
Gemeindeschlüssel
06 6 35 010
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Frankenau auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Frankenau.
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