Standesamt Burg
Anschrift
Standesamt Burg
Breiter Weg 27
39288 Burg
Mail: standesamt@stadt-burg.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 39 21) 90 99-0
E-Mail: standesamt@stadt-burg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Burg
Definition
Eine Ehe beschreibt eine bewiesene, überwiegend gerecht zugestandene, gestärkte Grundlage einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Heirat beim Amt in Burg einleiten und die dazu relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Burg vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Burg. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehevereinigung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Burg gemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Tag für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
Üblicherweise sind vorzulegen:
Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage relevant sein! Ihr Stadtbüro in Burg informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Burg zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Burg
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Jerichower Land
Höhe
46 m ü. NHN
Fläche
164 km2
Einwohner
22.254 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
136 Einwohner je km2
Postleitzahl
39288
Vorwahl
03921
KFZ Kennzeichen
JL, BRG, GNT
Gemeindeschlüssel
15 0 86 015
Bürgermeister
Philipp Stark (parteilos, Kandidat von SPD, Grünen und Linke[2])
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Burg
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