Standesamt Calvörde

Anschrift

Standesamt Calvörde
Lindenplatz 11-15
39345 Flechtingen


Mail:
standesamt@calvoerde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Calvörde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@calvoerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Calvörde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Calvörde

Definition

Eine Ehe bildet eine bewiesene, überwiegend gesetzlich zugestandene, gestärkte Bestätigung einer Beziehung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Eheschließung beim Amt in Calvörde erklären und die hierbei unerlässlichen Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Calvörde auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden bei der Behörde in Calvörde. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Calvörde gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Dokumente vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben notwendig sein! Das Stadtbüro in Calvörde berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Calvörde

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Calvörde

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Flechtingen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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