Standesamt Halle (Saale)

Anschrift

Standesamt Halle (Saale)
Marktplatz 1
Halle (Saale)


Mail:
standesamt@halle.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Halle (Saale) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 45) 2 21 4623
E-Mail: standesamt@halle.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Halle (Saale).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Halle (Saale)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Halle (Saale)geboren wurden, beim Standesamt Halle (Saale) beantragt werden.

Im Folgenden sind einige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Halle (Saale) die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Formen von Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Halle (Saale) eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Halle (Saale)

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine amtliche, gewöhnlich juristisch erlaubte, verankerte Basis einer Bindung mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Halle (Saale) aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie selber beim Amt in Halle (Saale) erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Halle (Saale) sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Standesamt in Halle (Saale) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Halle (Saale) zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Halle (Saale)

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
88 m ü. NHN

Fläche
135,02 km2

Einwohner
238.061 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1763 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0345

KFZ Kennzeichen
HAL

Gemeindeschlüssel
15 0 02 000

Landesportal

Landesportal
Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

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